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Erhöhung des Werbungskostenpauschbetrages

Mit dem Jahressteuergesetz wurde die Erhöhung des Werbungskosten-Pauschbetrages beschlossen. Dieser lag in 2021 bei 1.000 € und wurde bereits für das Veranlagungsjahr 2022 auf 1.200 € erhöht. Nun wurde eine weitere Anhebung auf 1.230 € pro Jahr beschlossen.Der Werbungskostenpauschbetrag mindert die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn nicht höhere, tatsächliche Werbungskosten wie z.B. Fahrten Wohnung – 1. Tätigkeitsstätte, nachgewiesen werden können. Haben Sie hierzu Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter unter 0841/885 40 60. Erstell von Frau Teresa Bergmoser

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Erhöhte Wohngebäudeabschreibung für Vermieter

Für vermietete Wohngebäude mit Fertigstellung ab dem 01.01.2023 kann eine erhöhte Abschreibung i.H.v. 3% statt bisher i.H.v. 2% vorgenommen werden. Daneben besteht bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen (z.B. Baukostenobergrenze, Effizienzvorgaben, etc.) die Möglichkeit einer Sonderabschreibung. Sollten Sie kürzlich ein neu hergestelltes Objekt erworben haben oder zeitnah in eine neue Immobilie investieren wollen und hierzu Fragen haben, melden Sie sich gerne unter 0841/885 40 60. Erstell von Frau Carolin Lösel

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Umsatzsteuer bei Vermietung mit Nebenleistungen

Grundsätzlich sind ausgeführte Leistungen umsatzsteuerlich in Haupt- und Nebenleistungen einzuteilen. Die Nebenleistungen unterliegen als unselbständige Leistungen den gleichen Vorschriften wie die Hauptleistung und insbesondere auch demselben Umsatzsteuersatz. Allerdings kann strittig sein, ob eine einheitliche oder mehrere getrennt zu besteuernde Leistungen vorliegen. Gemäß dem nationalen Aufteilungsgebot beurteilt z.B. die Finanzverwaltung Übernachtungsleistungen eines Hotels mit Frühstück und Spa als separate Leistungen und besteuert deswegen nur die Vermietungsleistung mit dem reduzierten...

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Keine steuerliche Anerkennung für Kosten von Maßnahmen, die gegen nationales Recht verstoßen

Für die Anerkennung von Kosten für z.B. ärztliche Behandlungen als außergewöhnliche Belastung ist u.a. Voraussetzung, dass die Maßnahmen nicht gegen inländisches Recht verstoßen. So können beispielweise Kosten für eine spezielle künstliche Befruchtung im Ausland, deren Durchführung im Inland verboten ist, nicht als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Behandlung im Ausland erfolgreich war, die Behandlungen im Inland jedoch nicht. Haben Sie hierzu Fragen? Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie uns einfach an unter der Telefonnummer 0841/885 40 60.

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Viertes Corona-Steuerhilfe-Gesetz

Privatpersonen und Unternehmen sollen aufgrund des vierten Corona-Steuerhilfe-Gesetzes u.a. durch folgende Maßnahmen entlastet werden: Die Vorschriften zur Homeoffice-Pauschale haben bis Ende 2022 weiter Bestand.Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in 2022 angeschafft oder hergestellt werden, können degressiv abgeschrieben werden.Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld können rückwirkend bis Ende Juni 2022 steuerfrei bleiben. Haben Sie hierzu Fragen? Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie uns einfach an unter der Telefonnummer 0841/885 40 60.

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Anwendung der 1%-Regelung auch bei vorhandenem gleichwertigem Kfz im Privatvermögen

Voraussetzung für die Anwendung der Fahrtenbuchmethode zur Ermittlung des privaten Nutzungsanteils eines betrieblichen Pkw ist das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs. Ist das Fahrtenbuch fehlerhaft, so wird gemäß eines Urteils des FG München zur Ermittlung der Privatnutzung die 1%-Regelung zugrunde gelegt, selbst wenn im Privatvermögen weitere, gleichwertige oder sogar höherwertige Kfz vorhanden sind.(Gegen dieses FG-Urteil ist eine Revision vor dem BFH unter Az. VIII R 12/21 anhängig). Haben Sie hierzu Fragen? Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie uns einfach an unter der Telefonnummer...

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Ermäßigter Steuersatz für zusammengeballte Überstundenvergütung

Erhält ein Arbeitnehmer für seine in der Vergangenheit angesammelten Überstunden einen Geldausgleich, so ist diese Vergütung gemäß eines BFH-Urteils vom 02.12.2021 unter folgenden Voraussetzungen mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern:Die Nachzahlung wird für eine Tätigkeit geleistet, die über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten und über mehrere Veranlagungszeiträume lief.Durch den reduzierten Steuersatz soll die höhere Versteuerung, die sich durch den progressiven Steuersatz bei einer Zusammenballung von Einkünften ergibt, gemindert werden. Haben Sie hierzu Fragen? Gerne beraten...

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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Bislang war Ehegatten im Trennungsjahr der Entlastungsbetrag verwehrt worden. Durch eine aktuelle Rechtsprechung des BFH kann nun jedoch zeitanteilig ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angesetzt werden. Alleinerziehende können in der Einkommensteuererklärung einen Antrag auf Abzug eines Entlastungsbetrages stellen in Höhe von 4.008 € für das erste zzgl. 240 € für jedes weitere Kind. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind zum Haushalt des Alleinerziehenden gehört, d.h. bei ihm tatsächlich gemeldet ist, und ihm Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag zusteht. Als alleinstehend gilt,...

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Abgabe der Feststellungserklärung für die Grundsteuer

Wie bereits bekannt, wurde die Grundsteuer reformiert. Die Grundsteuerwerte zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 müssen nun neu festgestellt werden. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Feststellungserklärung besteht vorwiegend für alle Eigentümer eines Grundstücks, eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sowie Erbbauberechtigte zusammen mit Erbbauverpflichteten. Die Abgabefrist beginnt am 01.07.2022 und endet bereits am 31.10.2022. Gerne erstellen wir Ihre Feststellungserklärung. Rufen Sie uns einfach an unter 0841 / 885 40 6-0 oder schicken uns eine entsprechende E-Mail an...

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Fristgebundene Meldepflichten zum Transparenzregister

Im Jahr 2022 müssen bestimmte Vereinigungen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen beim Transparenzregister unter www.transparenzregister.de anmelden. Hierfür gelten folgende Fristen: bereits am 31.03.2022 ausgelaufen: Aktiengesellschaft, Europäische Gesellschaft, KGaAbis zum 30.06.2022: GmbH, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaftbis zum 31.12.2022: in allen anderen meldepflichtigen Fällen, z.B. KG, OHG, PartG Bei Verstößen gegen die geltenden Transparenzpflichten kann eine Geldbuße festgesetzt werden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter...

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In voller Höhe steuerpflichtige stille Reserven eines betrieblichen Kfz

Für dem Betriebsvermögen zugeordnete Pkws, die sowohl privat als auch betrieblich genutzt werden, können aufgrund der anteiligen Privatnutzung die laufenden Abschreibungen nur anteilig steuermindernd berücksichtigt werden. Dennoch sind gemäß eines BFH-Urteils bei einer Veräußerung des betrieblichen Kfz alle stillen Reserven in voller Höhe und nicht nur anteilig zu besteuern. Gegen diese BFH-Entscheidung liegt eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht vor (Az: 2BvR 6121/20), so dass vergleichbare Fälle offen gehalten werden sollten. Gerne können wir Sie bei der Einreichung eines Rechtsbehelfs...

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Übernahme von Parkgebühren durch Arbeitgeber

Erstattet ein Arbeitgeber seinen Angestellten die Parkgebühren für Parkplätze in der Nähe der ersten Tätigkeitsstätte, führt dies zu steuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn. Da mit der gesetzlichen Entfernungspauschale auch Parkkosten abgegolten sind, ist eine pauschale Versteuerung mit 15% nicht möglich. Sofern bei einem Arbeitgeber für eine Vielzahl von Beschäftigten mit verschiedenen Wohnsitzfinanzämtern eine Nachversteuerung von übernommenen Parkgebühren erfolgt, kann hierfür allein der Arbeitgeber in Anspruch genommen werden. Sollten Sie Fragen hierzu haben, beraten wir...

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Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten

In ihrer Einkommensteuererklärung können Steuerpflichtige Kosten für die Kinderbetreuung (z.B. Kindergartenbeiträge) steuerlich geltend machen. Pro Jahr und Kind sind 2/3 der Betreuungskosten von maximal 6.000 EUR, also bis zu 4.000 EUR, als Sonderausgaben ansetzbar. Erhalten Eltern von ihrem Arbeitgeber jedoch steuerfreie Zuschüsse für die Betreuung ihres Kindes, mindern diese Zuschüsse den Sonderausgabenabzug. Sollten Sie Fragen hierzu haben, beraten wir Sie gerne! Rufen Sie uns einfach an unter 0841 / 885 40 6-0.

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Photovoltaikanlagen als Liebhabereibetrieb

Die Einkünfte der Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken waren bisher regelmäßig als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erklären. Mit Schreiben vom 2.6.2021 hat das BMF Voraussetzungen festgelegt, unter denen für PV-Anlagen bzw. für Blockheizkraftwerken eine Vereinfachungsregelung in Anspruch genommen werden kann. Der Betrieb wird anschließend als Liebhabereibetrieb geführt und ist damit ertragsteuerlich nicht mehr erklärungspflichtig. Da einige Zweifelsfragen hierzu noch offen waren, hat das BMF mit Schreiben vom 29.10.2021 Stellung genommen. Gerne helfen wir Ihnen...

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